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WLTP Verbrauchstest


Seit dem 01.09.2018 erhalten neue Pkw eine Zulassung nur noch nach einer Emissions- und Verbrauchsmessung nach WLTP. Das neue Messverfahren hat das vorherige NEFZ-Verfahren (“Neuer Europäischer Fahrzyklus”) abgelöst, es liefert realistischere Ergebnisse. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Angaben der Hersteller zum Verbrauch nun näher an dem praktisch festgestellten Verbrauch der Autofahrer liegen.

Unterschiede zwischen NEFZ und WLTP/WLTC

Die Messverfahren WLTP (Worldwide-harmonized Light Duty-Test Procedure) und WLTC (Worldwide-harmonized Light Duty-Test Cycle) hat die zuständige UNECE (eine EU-Agentur für die Ermittlung Schadstoffemissionen) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Der NEFZ-Zyklus galt seit 1992. Die Änderungen durch WLTP können übrigens Auswirkungen auf die Kfz-Steuer haben. Doch selbst wenn sich diese im Einzelfall bei einigen Modellen leicht erhöhen sollte, gelten die Änderungen als vorteilhaft. Autofahrer wissen in Zukunft viel besser, was ein neues Fahrzeug wirklich verbrauchen wird, auch die Schadstoffemissionen lassen sich viel genauer einschätzen.

Der WLTP-Test ist genauer, weil er im Gegensatz zum NEFZ aus Einzelzyklen besteht. Er dauert auch länger (30 Minuten vs. 20 Minuten bei NEFZ). Während des Tests legen die Fahrzeuge eine längere Strecke zurück (23,25 vs. 11 km). Für die Entwicklung wurden echte Fahrdaten aus 14 Ländern verwendet. Während der NEFZ-Test die Fahrzeuge relativ einheitlich bewertete, unterteilt sie der WLTP in drei Gewichts- und Leistungsklassen:

  • bis 22 W/kg (Watt pro Kilogramm)
  • bis 34 W/kg
  • ab 35 W/kg

Die dritte (höchste) Klasse – in der EU vorrangig vertreten – unterteilt sich in Fahrzeuge unter oder über 120 km/h. Beim Test nach WLTP werden höhere Geschwindigkeiten als beim NEFZ-Test gefahren, die Messung erfolgt in vier Phasen, wobei jeweils die Verbrauchswerte bis zu den Grenzgeschwindigkeiten 60, 80, 100 und ab 130 km/h gemessen werden. Dadurch ergibt sich eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als beim NEFZ-Test. Eine weitere Differenzierung ergibt sich durch fahrzeugspezifische Schaltpunkte. Es kann eher in einen höheren Gang gewechselt werden, was für bestimmte sportliche Fahrzeuge zu besseren Verbrauchswerten führt: Man geht davon aus, dass die Fahrer durchaus eher hochschalten und dadurch weniger verbrauchen. Für diese Annahme liegen die oben genannten Daten aus 14 Ländern bei einer Vielzahl von Modellen zugrunde. Beim WLTP-Test werden außerdem Sonderausstattungen von Fahrzeugen wie Dachaufbauten berücksichtigt, die den Verbrauch beeinflussen. Nicht zuletzt erfolgen die Messungen bei den beiden Prüftemperaturen 23 und 14 °C und für alle Motor-Getriebe-Kombinationen eines Modells.

Welche praktischen Auswirkungen hat WLTP auf die Kfz-Steuer?

Das Kfz-Steuergesetz wurde an WLTP angepasst, die Berechnungsgrundlage ist nun der nach WLTP ermittelte CO₂-Ausstoß. Er kann, muss aber nicht höher liegen als nach NEFZ. Es gibt allerdings Lagerfahrzeuge, die noch eine Typgenehmigung nach NEFZ erhielten und bei einer Zulassung bis zum 31.08.2019 aufgrund dieser Genehmigung besteuert werden. Danach endet diese Übergangsregelung. Wichtig ist für die Besitzer von Fahrzeugen, die vor dem 01.09.2018 zugelassen wurden, dass sich an ihrer Kfz-Steuer nichts ändert. Auch das sogenannte CoC-Papier wird künftig nach WLTP ausgestellt, doch auch hier gibt es eine Übergangsregelung sogar bis zum 31.12.2020. Neuere Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung ab dem 01.09.2018 erhalten bis Ende 2020 ein CoC-Papier mit NEFZ- und WLTP-Angaben. Das CoC-Papier ist für Auslandsverkäufe und EU-Importe wichtig.

Änderungen der Verbraucher-Informationen durch WLTP

Es ist zu erwarten, dass die Hersteller künftig Verbrauchswerte nach WLTP angeben müssen, aber mit Stand März 2019 ist es noch nicht so weit. Bislang dürfen die Hersteller noch die WLTP-Messung auf NEFZ zurückrechnen. Es gibt jedoch jetzt schon Hersteller wie BMW und Volkswagen, die freiwillig und zusätzlich die WLTP-Werte angeben.