Filter

Bruttolistenpreis ermitteln beim Auto: Definition und Ermittlung


Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der unverbindliche Preis, den ein Fahrzeughersteller für ein Auto bei der Erstzulassung empfiehlt. Er beinhaltet den Grundpreis des Fahrzeugs sowie die Kosten für die serienmäßige und einige Sonderausstattungen. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls enthalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bruttolistenpreis nicht mit dem tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeugs identisch ist, da Rabatte und Verhandlungen den Kaufpreis beeinflussen können. Nachfolgend einige Infos, wie man den Bruttolistenpreis ermitteln kann.

Warum ist der Bruttolistenpreis beim Auto wichtig?

Der Bruttolistenpreis spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des geldwerten Vorteils, insbesondere bei der Anwendung der 1-Prozent-Regelung. Diese Regelung bestimmt die Versteuerung privater Fahrten mit einem gewerblich geleasten Fahrzeug. Der geldwerte Vorteil basiert auf einem Prozentsatz des Bruttolistenpreises und wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert.

Wie ermittelt man den Bruttolistenpreis von PKW´s?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs zu ermitteln. Die einfachste Methode besteht darin, den Autohändler direkt nach dem Bruttolistenpreis zu fragen. In vielen Fällen erhält man auch eine schriftliche Bestätigung von der Leasinggesellschaft oder dem Fahrzeughersteller, die für steuerliche Zwecke verwendet werden kann. Alternativ können Datenblätter der Fahrzeughersteller online abgerufen werden.

Bei Gebrauchtwagen ist möglicherweise etwas mehr Recherche erforderlich. Der ADAC-Autokatalog bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, den Bruttolistenpreis für gängige Hersteller und Modelle zu finden. Bei Importfahrzeugen oder Re-Importen sind die Preislisten zum Kaufdatum die Grundlage.

Was gehört zum Bruttolistenpreis?

Zum Bruttolistenpreis gehören der Grundpreis des Fahrzeugs, die Umsatzsteuer und die werkseitig verbaute Sonderausstattung. Dazu zählen unter anderem Navigationssysteme, Klimaanlagen und Standheizungen. Diese Komponenten waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Fahrzeug enthalten.

Was zählt nicht zum Bruttolistenpreis?

Einige Kosten und Ausstattungen werden nicht zum Bruttolistenpreis hinzugerechnet. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Autotelefone, Überführungs- und Zulassungskosten sowie Kosten für zusätzliche Winterreifen mit Felgen.

Einfluss der Sonderausstattung auf den Bruttolistenpreis

Die werkseitig verbaute Sonderausstattung erhöht in der Regel den Bruttolistenpreis, sofern sie zum Zeitpunkt der Erstzulassung vorhanden war. Aufpreispflichtige Optionen wie bestimmte Lackierungen, Räder und technische Komponenten werden bei der Berechnung des Bruttolistenpreises berücksichtigt.

Nachträglich eingebaute Sonderausstattungen, die den Wert des Fahrzeugs steigern, können jedoch nicht für die 1-Prozent-Regelung herangezogen werden.

Ermittlung des Bruttolistenpreises: Bestätigung und Quellen

Um den zutreffenden Bruttolistenpreis festzulegen, empfiehlt es sich, eine Bestätigung vom Fahrzeughersteller oder Vertragshändler einzuholen. Diese Bestätigung dient als offizieller Nachweis, insbesondere bei Betriebsprüfungen. Bei Re-Importen oder Gebrauchtwagen können die zum Kaufzeitpunkt gültigen Preislisten des Autohändlers als Grundlage verwendet werden.

Der ADAC-Autokatalog bietet ebenfalls eine zuverlässige Quelle für Bruttolistenpreise. Dort sind Informationen zu verschiedenen Modellen und Marken sowie Preise und Sonderausstattungen aufgeführt.

Insgesamt ist es wichtig, den Bruttolistenpreis korrekt zu ermitteln, da er bei der Berechnung des geldwerten Vorteils und der Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens eine wesentliche Rolle spielt.