Wer einen Autoführerschein besitzt, kann damit unter bestimmten Umständen auch einige der schmucken Vespa-Roller fahren. Seit dem Jahre 2013 wurde die Einteilung der Führerscheinklassen EU-weit völlig neu geregelt, nachdem die alten Führerscheinklasse bereits seit 1909 unverändert galten.
Damals wurde auch vereinbart, dass für früher ausgestellte Fahrerlaubnisse geltende Fahrberechtigungen als Bestandschutz erhalten bleiben.
Alle Autofahrer: Die kleine mit 50 Kubikzentimeter
Der Autoführerschein der Klasse B enthält auch den Führerschein AM für motorisierte Kleinkrafträder. Alle Vespas mit bis zu 50 Kubikzentimeter dürfen mit diesem Führerschein ohne weitere Maßnahmen gefahren werden. Diese Vespas überschreiten auch die darin zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern nicht.
Vespas mit 50 ccm Hubraum zu tollen Preisen findet Ihr hier:
- Vespa Primavera 50 bei den Primavera Angeboten.
- Vespa Sprint 50 bei den Sprint Angeboten.
- Vespa Wotherspoon 50 bei den Wotherspoon Angeboten.
Autofahrer mit Nachschulung: Die große Vespa 125
Zum Jahreswechsel hat der Bundesverkehrsminister den Autofahrern mit Führerscheinklasse B in der vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ein weiteres Geschenk gemacht. Seit 1. Januar 2020 gibt es sogar für Autofahrer mit dem Führerschein der Klasse B die Möglichkeit, die große Vespa mit bis zu 125 Kubikzentimetern zu fahren.
Die Vespas mit 125 ccm Hubraum zu tollen Preisen findet Ihr hier:
- Vespa Primavera 125 bei den Primavera Angeboten.
- Vespa Sprint 125 bei den Sprint Angeboten.
- Vespa Wotherspoon 125 bei den Wotherspoon Angeboten.
- Vespa GTS 125 bei den GTS Angeboten.
- Vespa GTS Super 125 bei den GTS Super Angeboten.
Die Regelung wurde vom Verkehrsminister gegen manche Widerstände durchgesetzt. Damit sollen ausdrücklich neue Formen der Mobilität, zu der auch die Vespas in der City gehören, gefördert werden. Dafür gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen. Wer die Vespa 125 mit dem Autoführerschein fährt,
- muss seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Führerschein) besitzen;
- muss das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- muss eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolvieren, deren erfolgreicher Abschluss von einem Fahrlehrer bestätigt wird. 5 Stunden entfallen auf die praktische Schulung.
Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb eines Jahres bei der Führerscheinbehörde vorgelegt werden. Eine Prüfung gibt es jedoch nicht. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 196 eingetragen, die zum Fahren des Kleinkraftrades bis zu 125 Kubikzentimeter berechtigt.
Das Leistungsgewicht darf nicht höher als 0,1 kW je Kilogramm sein. Im Ausland gilt diese auf deutschem Sonderrecht beruhende Berechtigung leider nicht. Es sollte mit Kosten von ca. 600 Euro zuzüglich Gebühren gerechnet werden.